Bescheinigte Übersetzungen Italienisch–Deutsch
Vom OLG Düsseldorf ermächtigt – deutschlandweit per Post
Bescheinigte Übersetzung für Behörden, Gerichte und Privatpersonen
- Urkunden aller Art (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde etc.)
- Zeugnisse (Schulzeugnis, Arbeitszeugnis und Praktikumszeugnis etc.)
- Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master, Diplom, Magister)
- Gerichtliche Beschlüsse und Urteile, Führungszeugnisse
- Bescheinigungen und Auszüge jeder Art
Seit 2008 bin ich vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt und allgemein beeidigt, nach Landesrecht und nun auch nach Bundesrecht. In dieser Zeit habe ich unzählige beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen, Anwaltskanzleien, Notare und Behörden angefertigt – verlässlich, terminsicher und vertraulich.
Ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer sind befugt und qualifiziert, die Richtigkeit und Vollständigkeit von eigenen oder fremden Übersetzungen zu bescheinigen. Beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind befugt und qualifiziert, bei Gerichten, Behörden und Notaren tätig zu werden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen gesprochene oder geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung persönlich in Mülheim, Essen, Duisburg, Oberhausen und Düsseldorf – oder bequem per Post, deutschlandweit.